Mobilitätseingeschränkte Reisende
Eignet sich der Autozug für mobilitätseingeschränkte Reisende?
Überspringen: Eignet sich der Autozug für mobilitätseingeschränkte Reisende?Informationen für behinderte Reisende gibt zudem die gleichnamige Broschüre der Deutschen Bahn AG, die ein Bahnhofsverzeichnis mit den jeweiligen Ansprechstellen, Zugängen und Hilfsmitteln beinhaltet. Siehe Link in der rechten Spalte.
Für Reisende, deren Behinderung nicht die Nutzung eines Rollstuhls erforderlich macht, bietet der Autozug in der Regel eine in Betracht zu ziehende Reisemöglichkeit. Bei vorheriger Anmeldung kann an den Inlandsterminals gegen Unterzeichnung einer Haftungsfreistellungserklärung die Verladung des Fahrzeugs durch Mitarbeiter des Ladepersonals vorgenommen werden.
Für Personen, die eingeschränkt gehfähig sind, so dass sie einen Schlaf- oder Liegewagen besteigen können und die ggf. einen zusammenfaltbaren Rollstuhl benutzen, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer angenehmen Mitreise. Empfehlenswert ist jedoch unbedingt die Zusammenreise mit einer Begleitperson, für die bei Einzelplatzbuchung im Liege- oder Sitzwagen die Einzelliege bzw. der Einzelsitz kostenfrei ist. Bei Abteilbuchung im Liege- oder Sitzwagen ermäßigt sich der Preis um den Betrag für eine Liege bzw. einen Sitzplatz.
Personen, die auf die Reise mit einem nicht zusammenklappbaren Rollstuhl angewiesen sind und diesen auch nicht verlassen können, muss leider aufgrund der Abmessungen der Einstiegstüren, der Gänge (Breitenlimitierung durch Länge der Betten/Liegen) sowie der sanitären Einrichtungen im Zug und der jeweiligen räumlichen Verhältnisse an den Terminals von der Nutzung abgeraten werden.
Anmeldung für benötigte Hilfeleistung
Die Anmeldung zur Hilfeleistung können Sie beim Autozug Servicetelefon oder bei der von Ihnen zu buchenden Stelle vornehmen. Online sind diese Hilfeleistungen oder auch das Rollstuhlgerechte Liegewagenabteil leider nicht buchbar.
Ein Mobilitätsservice wird angeboten, sofern spätestens 2 Tage vor Abfahrt ein Antrag gestellt wird und dem Kunden vor Fahrtantritt eine Bestätigung gegeben wurde.
Bei Fragen rund ums Reisen für mobilitätseingeschränkte Reisende rufen Sie die Mobilitätsservice-Zentrale an.
Letzte Aktualisierung: 06.11.2009
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