Wichtige Regeln für Ihr Gepäck
Fahrräder, Skier und Sonstiges
Für alle Autozug-Zielländer gelten unterschiedliche Maße und Bestimmungen für die Gepäckmitnahme. Beachten Sie daher bitte die jeweiligen Fahrzeuginformationen für Ihr Reiseland.
Gepäck darf je nach Reiseland auf eigenes Risiko und eigene Haftung während der Beförderung an, auf, neben oder in den Fahrzeugen belassen werden.
Da hohe Fahrgeschwindigkeiten von bis zu 160 km/h erreicht werden und auch gegen die Verladerichtung der Fahrzeuge gefahren wird, müssen alle Gegenstände auf dem Transportwagen ausreichend gesichert werden. Das Verladepersonal ist Ihnen bei der Verzurrung gerne behilflich.
Bitte achten Sie auf die Einhaltung der maximalen Fahrzeugabmessungen. Details finden Sie in der Rubrik "Fahrzeugabmessungen".
Dachgepäck, Dachboxen:
Dachboxen, die fest am Dachgepäckträger befestigt sind, werden bei der Verladung durch das Verladepersonal zusätzlich gesichert. Dazu wird der Spanngurt diagonal über die Dachbox verzurrt, so dass der er jeweils einmal vorne und hinten den Dachgepäckträger oder die Dachreling umschließt.
Sonstige Gegenstände können nicht auf dem Fahrzeugdach transportiert werden, Magnetboxen und Magnetskiträger können nicht mitgenommen werden.
Bitte beachten Sie: Stoffdachboxen (Zum Beispiel: Modell Ranger 90, der Firma Thule) sind auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht zur Beförderung zugelassen.
Fahrräder:
In den Fahrzeugen oder auf Heckträgern untergebrachte Fahrräder können ohne Einschränkung mit dem Autozug befördert werden. Auf Dachgepäckträgern können Fahrräder leider nur liegend transportiert werden. Sie müssen fest verzurrt sein. Bitte achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der maximalen Fahrzeugabmessungen für die einzelnen Reiseländer.
Bei Online-Buchungen können Fahrzeuge mit Heckträgern derzeit nicht gebucht werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:
Servicetelefon
Täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr
Telefon: +49 1805 99 66 33, Stichwort "Autozug"
(14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Wenn Sie Ihre Fahrräder auf einem Dachgepäckträger transportieren, wählen Sie dieses bitte bei Ihrer Online-Buchung bei "Dachaufbauten" aus und geben die Fahrzeug-Gesamthöhe inklusive der Fahrräder an.
Mitnahme von Wintersportgepäck:
Skier können nur auf dem Skiträger oder im Fahrzeug mitgenommen werden. Magnetskiträger sind nicht zugelassen.
Leichte Boote, Surfbretter, Sportgeräte und ähnliche Gegenstände:
Diese können mitgenommen werden, wenn sie neben dem Fahrzeug untergebracht und in geeigneter Weise befestigt werden können. Eine Mitnahme dieser Gegenstände muss bei der Buchung angegeben werden. Die maximalen Fahrzeugabmessungen für die einzelnen Reiseländer sind hierbei zu beachten. Die mitgeführten Gegenstände dürfen nicht länger als das Fahrzeug sein.
Gepäckmitnahme auf Motorrädern:
Auf Motorrädern darf nur das in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebrachte Gepäck belassen werden.
Zusätzlich angebrachtes Gepäck kann am Motorrad verbleiben, wenn es fest mit dem Motorrad verbunden, mit einem Spanngurt (nicht Gummiband) gesichert ist und die Verzurrpunkte nicht verdeckt werden.
Besonderheiten einzelner Länder:
- In Deutschland und Österreich können Sie auf Ihrem Fahrzeug fest montierte, gesicherte, geschlossene Dachboxen und Fahrradträger transportieren.
- In Italien ist nur der Transport von geschlossenen Dachboxen (Jetbag) – mittig auf dem Fahrzeugdach befestigt – innerhalb der erlaubten Höhe zugelassen.
- In Frankreich sind Dachgepäckträger nur leer und für Fahrzeuge unter 1,58 m zugelassen. Die Mitnahme und Befestigung von Gepäck und Gegenständen auf und neben dem Fahrzeug ist nicht gestattet. Die Fahrradmitnahme ist nur mit einem Kupplungsträger und nur bei Fahrzeugen unter 1,58 m zugelassen.
Reservekanister mit Brennstoff:
Im Pkw ist nur ein Kanister mit max. 20 Litern erlaubt. Motorräder dürfen selbst leere Kanister nicht mitführen. Bitte beachten Sie hierbei auch die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Landes (einsehbar bei den Automobilclubs).
Letzte Aktualisierung: 08.12.2011


