Fahrzeugabmessungen
Informationen für den sicheren Fahrzeugtransport in den einzelnen Ländern
Fahrzeuge dürfen bei Fahrten auf dem Autozug bestimmte Abmessungen nicht überschreiten. Diese sind von den Eisenbahnen der jeweiligen Länder vorgegeben.
Die Angabe von Höhe und Dachbreite Ihres Pkw´s ist für die Buchung erforderlich, da die Stellplätze auf den Wagen unterschiedlich hoch sind. Bitte rechnen Sie bei den Höhenangaben unbedingt auch eine eventuell vorhandene Dachreling und Dachgepäck mit.
Maximale Fahrzeughöhe und Dachbreite
Auf Grund der Fahrten durch Tunnel darf das Fahrzeug je nach Höhe im Dachbereich höchstens 1,35 m oder 1,55 m breit sein. Die maximale Fahrzeughöhe für die einzelnen Länder finden Sie hier:
| Maximale Höhe des Fahrzeugs inkl. Dachaufbauten | ||||
| nach / von | ||||
| Maximale Breite des Fahrzeugs im Dachbereich | Deutschland Österreich | Italien Bozen, Verona, Triest | Italien Alessandria | Frankreich |
| Bis 1,35 m z.B. Limousine, Kombi oder Minivan | 2,05 m | 1,97 m | 1,83 m | 1,75 m* |
| Bis 1,55 m z.B. Geländewagen oder Van | 1,96 m | 1,85 m | 1,73 m | 1,71 m |
* Bei Fahrten nach und von Frankreich dürfen Pkw mit nicht-metallischem Dach (z.B. Cabrio) nur max. 1,58 m hoch sein.
Wenn Sie einen Klein- oder Mittelklassewagen, eine Limousine oder einen Kombi fahren, liegt die Dachbreite im Standardbereich und ist damit für Sie nicht weiter relevant. Berücksichtigen Sie jedoch die Höhe Ihres Fahrzeugs für die einzelnen Länder.
Besonderheiten zur Gepäckmitnahme in Ihrem Reiseland finden Sie links in den Rubriken "Deutschland&Österreich", "Frankreich" und "Italien".
Die nachfolgenden Informationen gelten für alle Länder:
Maximale Fahrzeugbreite
Die maximale Fahrzeugbreite beträgt 2,05 m.
Maximale Fahrzeuglänge
Die maximale Fahrzeuglänge beträgt 5,30 m. Längere Fahrzeuge würden beim Verladen auf den Fahrzeugtransportwagen aufsetzen und dadurch beschädigt werden.
Anhänger können zusammen mit einem Fahrzeug befördert werden. Der Anhänger selbst darf max. 5,00 m lang sein (inklusive Deichsel). Das Gespann darf eine Gesamtlänge von 10,30 m nicht überschreiten.
Benötigte Bodenfreiheit
Es ist eine Bodenfreiheit von min. 10 cm erforderlich (inklusive Auspuffrohre, Ölwanne, Tank etc.), da das Fahrzeug sonst beim Befahren des Transportwagens aufsetzen kann.
Wie werden Fahrzeuge auf dem Autozug gesichert?
Pkw werden auf dem Fahrzeug- transporter mit Radvorlegern gesichert. Tiefergelegte Fahrzeuge erhalten durch Sandsäcke einen sicheren Stand. Motorräder werden in der Regel auf dem Seitenständer abgestellt und zusätzlich mit Verzurrgurten gesichert.
Falls sich Ihr Fahrzeug im Grenzbereich der Maße befindet oder Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Fahrzeug in die genannten Vorgaben passt, nutzen Sie gerne eine „Probeverladung“ an den Autozug-Terminals.
Für eine Terminvereinbarung mit dem Lademeister wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon.
Servicetelefon
Täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr
Telefon: +49 1805 99 66 33, Stichwort "Autozug"
(14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Letzte Aktualisierung: 06.12.2011



