Fahrgastrechte
Die Fahrgastrechte der Deutschen Bahn gelten auch für den Autozug
Informationen zu den Fahrgastrechten der Deutschen Bahn
Sollten Sie wider Erwarten bei einer Autozug-Fahrt von einer größeren Verspätung betroffen sein, bitten wir dies zu entschuldigen.
EU-weit gilt seit dem Jahr 2009 die "EG-Verordnung 1371/2007" über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste eine Entschädigung in Höhe von 25% des Personenbeförderungspreises, ab 120 Minuten Verspätung 50% des Personenbeförderungspreises.
Letzte Aktualisierung: 06.12.2011
